Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Akademisierung der Psychotherapieausbildung. Ab dem Wintersemester 2026/27 wird ein zweijähriger Masterstudiengang Psychotherapie an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Pro Jahr stehen dafür 500 Studienplätze zur Verfügung, verteilt auf Standorte in Wien, Krems, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt. Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiges Bachelorstudium, beispielsweise in Psychologie, Medizin oder Sozialer Arbeit.
Der Masterstudiengang umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte, einschließlich Selbsterfahrung und Supervision. Nach Abschluss des Studiums folgt eine postgraduale Fachausbildung bei anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaften sowie Praktika mit Patientenkontakt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Approbationsprüfung ab.
Für Personen, die sich bereits in der Psychotherapieausbildung befinden oder diese demnächst beginnen möchten, gelten Übergangsfristen:
Propädeutikum: Kann bis spätestens 30. September 2030 abgeschlossen werden.
Fachspezifikum: Muss bis spätestens 1. Oktober 2030 begonnen und bis 30. September 2038 abgeschlossen werden.
Diese Regelungen stellen sicher, dass angehende Psychotherapeut:innen ihre Ausbildung nach den bisherigen Bestimmungen fortsetzen und abschließen können.
💡 Die wichtigsten Unterschiede zum alten Gesetz:
✅ Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für alle Therapeut:innen.
✅ Klare Fortbildungspflicht (150 Stunden alle 5 Jahre) statt unverbindlicher Empfehlungen.
✅ Supervision für Berufseinsteiger:innen vorgeschrieben (50 Stunden in 5 Jahren).
✅ Online-Therapie und mobile Therapie jetzt offiziell erlaubt und geregelt.
✅ Psychotherapie-Ausbildung wird akademisiert und unterliegt strikteren Qualitätskontrollen.
Diese Neuerungen stärken die Professionalität des Berufsstandes, erleichtern den Zugang zur Psychotherapie für Patient:innen und sorgen für eine höhere Rechtssicherheit.